Instandhaltung nach DIN 31051
Zusammenhang zwischen Instandhaltung nach DIN 31051 und Prüfmittelpflege.
Kurz eingeordnet: Die Ausgabe DIN 31051:2019-06 trägt den Titel „Grundlagen der Instandhaltung“ (Angabe nach dem Katalog des Herausgebers, abgerufen am 4. September 2026). Nach derselben Katalogbeschreibung gliedert sie die Instandhaltung in Grundmaßnahmen und definiert die zugehörigen Begriffe – eine Grundlagen- und Begriffsnorm. Eine konkrete Kalibrier- oder Wartungsfrist für ein einzelnes Prüfmittel lässt sich daraus nicht ableiten; ob und wie die Norm sich zu Intervallen äußert, ist allein ihrem Wortlaut zu entnehmen. Welches Intervall gilt, legt der Betrieb risikobasiert selbst fest, soweit keine anderen Vorschriften greifen – für eichpflichtige Messgeräte gilt die gesetzlich geregelte Nacheichfrist. Die folgenden Abschnitte fassen allgemein veröffentlichte Grundbegriffe sinngemäß zusammen und ersetzen nicht den verbindlichen Normwortlaut.
Kompakte PDF-Übersicht der vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung nach DIN 31051:2019-06 – Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung – je mit Zweck/Ziel, typischen Tätigkeiten und Abgrenzung. Allgemein veröffentlichte Grundbegriffe, kein Normwortlaut.
Was regelt DIN 31051:2019-06?
DIN 31051:2019-06 legt die Grundlagen der Instandhaltung fest. Instandhaltung wird dort sinngemäß als Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus beschrieben, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands dienen, damit die geforderte Funktion erfüllt werden kann. Der verbindliche Wortlaut steht in der Norm selbst; diese Seite gibt ihn nicht wieder.
Die vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung
Die Norm gliedert die Instandhaltung in vier Grundmaßnahmen, die auch für die Prüfmittelpflege relevant sind:
- Inspektion – Feststellen und Beurteilen des Istzustands eines Prüfmittels (z. B. Sichtprüfung, Funktionstest, Auswertung eines Kalibrierergebnisses).
- Wartung – Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes und Erhaltung des Sollzustands (z. B. Reinigung, Schmierung, Austausch von Verschleißteilen).
- Instandsetzung – Wiederherstellung des Sollzustands nach einem Ausfall oder einer Abweichung (z. B. Reparatur, Tausch defekter Komponenten).
- Verbesserung – Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der Funktion (z. B. Umstellung auf langlebigere Bauteile, Anpassung des Kalibrierintervalls).
Bedeutung für die Prüfmittelverwaltung
Eine professionelle Prüfmittelverwaltung bildet alle vier Grundmaßnahmen ab: regelmäßige Inspektion begleitend zu geplanten Kalibrierungen, dokumentierte Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Verbesserung durch Auswertung von Trenddaten und Anpassung der Intervalle.
Definitionen nach DIN 31051:2019-06: Wartung, Inspektion und Instandsetzung
Die drei Begriffe werden im betrieblichen Alltag oft vermischt. Die Norm grenzt sie jedoch klar voneinander ab – jede Maßnahme hat einen eigenen Anlass und ein eigenes Ergebnis:
- Wartung – Definition: Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes (vorbeugend). Beispiel: Reinigung und Schmierung eines Messschiebers nach Herstellerangabe, damit der Verschleiß langsamer eintritt.
- Inspektion – Definition: Feststellen und Beurteilen des Istzustands. Beispiel: Sichtprüfung, Funktionstest oder die Auswertung eines Kalibrierergebnisses, um die Eignung des Prüfmittels für die vorgesehene Messaufgabe zu beurteilen.
- Instandsetzung – Definition: Wiederherstellung des Sollzustands nach Ausfall oder Abweichung. Beispiel: Tausch eines defekten Sensors oder Instandsetzung eines beschädigten Messverstärkers.
Für die Prüfmittelpflege ist zusätzlich die Kalibrierung abzugrenzen: Sie stellt die Messabweichung eines Messgeräts gegenüber einem Normal fest, ohne das Prüfmittel selbst zu verändern. Damit ist sie weder Wartung (Verzögerung des Verschleißes) noch Instandsetzung (Wiederherstellung nach Ausfall); im betrieblichen Ablauf steht sie der Inspektion am nächsten, weil beide den Istzustand feststellen, ohne in das Prüfmittel einzugreifen. Ergibt die Kalibrierung eine unzulässige Abweichung, folgt der gezielte Eingriff – die Justierung –, bei einem Defekt die Instandsetzung, jeweils mit anschließender Re-Kalibrierung. Diese Trennung hilft, Audit-Fragen sauber zu beantworten und den Status eines Prüfmittels lückenlos zu dokumentieren.
Häufige Fragen zu DIN 31051:2019-06
Was regelt DIN 31051?
DIN 31051:2019-06 „Grundlagen der Instandhaltung“ legt die Grundlagen der Instandhaltung fest. Instandhaltung wird dort sinngemäß als Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus beschrieben, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands dienen, damit die geforderte Funktion erfüllt werden kann. Der verbindliche Wortlaut steht in der Norm selbst; diese Seite gibt ihn nicht wieder.
Welche vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung gibt es?
DIN 31051:2019-06 gliedert die Instandhaltung in vier Grundmaßnahmen: Wartung (Verzögerung des Verschleißes und Erhaltung des Sollzustands), Inspektion (Feststellen und Beurteilen des Istzustands), Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustands nach Ausfall oder Abweichung) und Verbesserung (Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der geforderten Funktion).
Was ist der Unterschied zwischen Wartung, Inspektion und Instandsetzung?
Die drei Maßnahmen unterscheiden sich nach Anlass und Ergebnis. Wartung wirkt vorbeugend und verzögert den Verschleiß – etwa Reinigung und Schmierung eines Messschiebers. Inspektion stellt den Istzustand fest und beurteilt ihn – etwa Sichtprüfung, Funktionstest oder die Auswertung eines Kalibrierergebnisses. Instandsetzung stellt den Sollzustand nach einem Ausfall oder einer Abweichung wieder her – etwa Tausch einer defekten Komponente. Für Prüfmittel ist zusätzlich die Kalibrierung abzugrenzen: Sie stellt die Messabweichung gegenüber einem Normal fest, ohne das Prüfmittel zu verändern – sie ist damit weder Wartung noch Instandsetzung und steht der Inspektion am nächsten, weil beide den Istzustand feststellen, ohne in das Prüfmittel einzugreifen. Ergibt die Kalibrierung eine unzulässige Abweichung, folgt der gezielte Eingriff (Justierung), bei einem Defekt die Instandsetzung – jeweils mit anschließender Re-Kalibrierung.
Schreibt DIN 31051:2019-06 Kalibrier- oder Wartungsintervalle vor?
DIN 31051:2019-06 ist nach dem Katalog des Herausgebers eine Grundlagen- und Begriffsnorm: Sie gliedert die Instandhaltung in Grundmaßnahmen und definiert die zugehörigen Begriffe. Eine konkrete Kalibrier- oder Wartungsfrist für ein einzelnes Prüfmittel lässt sich daraus nicht ableiten; ob und wie die Norm sich zu Intervallen äußert, ist allein ihrem Wortlaut zu entnehmen. Welches Intervall für ein Prüfmittel gilt, legt der Betrieb risikobasiert selbst fest – abhängig von Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und geforderter Genauigkeit –, soweit keine anderen Vorschriften greifen: Für eichpflichtige Messgeräte gilt die gesetzlich geregelte Nacheichfrist.
Wie sich die Grundmaßnahmen in einem geführten Prüfmittelverzeichnis abbilden lassen, zeigt die kostenlose Excel-Vorlage zur Prüfmittelverwaltung – sie enthält ein zweites Blatt mit Ausfüllhinweisen, die den Bezug zur Instandhaltung nach DIN 31051:2019-06 herstellen.