Instandhaltung nach DIN 31051
Zusammenhang zwischen Instandhaltung nach DIN 31051 und Prüfmittelpflege.
Kompakte PDF-Übersicht der vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung nach DIN 31051 – Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung – je mit Zweck/Ziel, typischen Tätigkeiten und Abgrenzung. Allgemein veröffentlichte Grundbegriffe, kein Normwortlaut.
Was regelt DIN 31051?
DIN 31051 legt die Grundlagen der Instandhaltung technischer Mittel und Anlagen fest und definiert Instandhaltung als Oberbegriff für alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und Wiederherstellung des Sollzustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands dienen.
Die vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung
Die Norm unterscheidet vier gleichrangige Grundmaßnahmen, die auch für die Prüfmittelpflege relevant sind:
- Inspektion – Feststellen und Beurteilen des Istzustands eines Prüfmittels (z. B. Sichtprüfung, Funktionstest, Kalibrierung).
- Wartung – Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes und Erhaltung des Sollzustands (z. B. Reinigung, Schmierung, Austausch von Verschleißteilen).
- Instandsetzung – Wiederherstellung des Sollzustands nach einem Ausfall oder einer Abweichung (z. B. Justage, Reparatur, Tausch defekter Komponenten).
- Verbesserung – Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der Funktion (z. B. Umstellung auf langlebigere Bauteile, Anpassung des Kalibrierintervalls).
Bedeutung für die Prüfmittelverwaltung
Eine professionelle Prüfmittelverwaltung bildet alle vier Grundmaßnahmen ab: regelmäßige Inspektion durch geplante Kalibrierungen, dokumentierte Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Verbesserung durch Auswertung von Trenddaten und Anpassung der Intervalle.