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Instandhaltung nach DIN 31051

Zusammenhang zwischen Instandhaltung nach DIN 31051 und Prüfmittelpflege.

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DIN-31051-Instandhaltung kompakt (PDF) — als PDF-Datei

DIN 31051ISO 9001 7.1.54 GrundmaßnahmenPDF · kostenlos
  • Die 4 Grundmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) mit Zweck und Abgrenzung
  • Saubere Trennung von Wartung (vorbeugend) und Instandsetzung (wiederherstellend)
  • Bezug zur Prüfmittelverwaltung inkl. ISO 9001 (7.1.5) und ISO 10012

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Kompakte PDF-Übersicht der vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung nach DIN 31051 – Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung – je mit Zweck/Ziel, typischen Tätigkeiten und Abgrenzung. Allgemein veröffentlichte Grundbegriffe, kein Normwortlaut.

Was regelt DIN 31051?

DIN 31051 legt die Grundlagen der Instandhaltung technischer Mittel und Anlagen fest und definiert Instandhaltung als Oberbegriff für alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und Wiederherstellung des Sollzustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Istzustands dienen.

Die vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung

Die Norm unterscheidet vier gleichrangige Grundmaßnahmen, die auch für die Prüfmittelpflege relevant sind:

  • Inspektion – Feststellen und Beurteilen des Istzustands eines Prüfmittels (z. B. Sichtprüfung, Funktionstest, Kalibrierung).
  • Wartung – Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes und Erhaltung des Sollzustands (z. B. Reinigung, Schmierung, Austausch von Verschleißteilen).
  • Instandsetzung – Wiederherstellung des Sollzustands nach einem Ausfall oder einer Abweichung (z. B. Justage, Reparatur, Tausch defekter Komponenten).
  • Verbesserung – Steigerung der Funktionssicherheit ohne Änderung der Funktion (z. B. Umstellung auf langlebigere Bauteile, Anpassung des Kalibrierintervalls).

Bedeutung für die Prüfmittelverwaltung

Eine professionelle Prüfmittelverwaltung bildet alle vier Grundmaßnahmen ab: regelmäßige Inspektion durch geplante Kalibrierungen, dokumentierte Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Verbesserung durch Auswertung von Trenddaten und Anpassung der Intervalle.

Definitionen nach DIN 31051: Wartung, Inspektion und Instandsetzung

Die drei Begriffe werden im betrieblichen Alltag oft vermischt. Die Norm grenzt sie jedoch klar voneinander ab – jede Maßnahme hat einen eigenen Anlass und ein eigenes Ergebnis:

  • Wartung – Definition nach DIN 31051: Maßnahmen zur Verzögerung des Verschleißes (vorbeugend). Beispiel: Reinigung und Schmierung eines Messschiebers nach Herstellerangabe, damit der Verschleiß langsamer eintritt.
  • Inspektion – Definition nach DIN 31051: Feststellen und Beurteilen des Istzustands. Beispiel: Sichtprüfung, Funktionstest oder Kalibrierung eines Prüfmittels, um dessen Eignung für die vorgesehene Messaufgabe zu bestätigen.
  • Instandsetzung – Definition nach DIN 31051: Wiederherstellung des Sollzustands nach Ausfall oder Abweichung. Beispiel: Justage eines Messverstärkers oder Tausch eines defekten Sensors.

Für die Prüfmittelpflege bedeutet das: Eine Kalibrierung ist regelmäßig eine Inspektion, gelegentlich eine Wartung (z. B. Reinigung vor der Messung) und nur bei Abweichung eine Instandsetzung mit anschließender Re-Kalibrierung. Diese Trennung hilft, Audit-Fragen sauber zu beantworten und den Status eines Prüfmittels lückenlos zu dokumentieren.